Am 22. September wird über die Biodiversitätsinitiative abgestimmt. Die Initiative hat zum Ziel, die Biodiversität in der Schweiz besser zu sichern. Die Artenvielfalt und vielfältige Ökosysteme sind zentral: Sie sorgen beispielsweise für sauberes Wasser, fruchtbare Böden und Schutz vor Naturkatastrophen. Der Erde als Gottes Eigentum Sorge zu tragen, ist ein Ausdruck der Liebe zum Schöpfer. Deshalb setzt sich StopArmut, gemeinsam mit der AKU (Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie und Umwelt der SEA) und der Koalition «Christ:innen für Klimaschutz» für ein Ja ein und erklärt in einem Positionspapier die Beweggründe dafür.
Verpflichtung gegenüber Gottes Schöpfung
«Wir können nicht behaupten, Gott zu lieben und gleichzeitig das Eigentum Christi missbrauchen, das ihm durch Schöpfung, Erlösung und Erbe gehört.» So steht es in der Kapstadt-Verpflichtung von 2010, ein Dokument das in der Tradion der Lausanner Bewegung steht. Stattdessen fordert Kapstadt-Verpflichtung dazu auf, «für die Erde zu sorgen und ihre überfliessenden Ressourcen in verantwortlicher Weise zu gebrauchen».
Im von der Biodiversitätsinitiative geforderten Schutz und den Mitteln für den Erhalt der natürlichen Ressourcen sieht die Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie und Umwelt (AKU), von der StopArmut einen Teil ist, einen Weg, um dieser Verpflichtung gegenüber Gottes Schöpfung nachzukommen. Denn die Biodiversität in der Schweiz befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand, wie auch der Bundesrat anerkennt. Ein Drittel der heimischen Tier- und Pflanzenarten und die Hälfte der Lebensräume sind bereits gefährdet. Zudem kommt die Schweiz ihren Verpflichtungen gemäss der Internationalen Biodiversitätskonvention zum Schutz von Flächen derzeit nicht ausreichend nach. Nehmen die Arten- und die genetische Vielfalt sowie ihre Ökosystemleistungen weiter wie bisher ab, so sind die Konsequenzen völlig unklar.
Biodiversitätsinitiative lässt Spielraum offen
Unter diesen Vorzeichen die Biodiversitätsinitiative als extrem zu bezeichnen, ist irreführend. Es liegt vielmehr im eigenen Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft, das durch menschliche Aktivitäten verursachte Artensterben mit zusätzlichen Massnahmen zu stoppen. Solche schlägt die Biodiversitätsinitiative vor, überlässt aber die Festlegung genauer Zahlen über die zu schützenden Flächen und die notwendigen finanziellen Mittel bewusst dem Parlament als Gesetzgeber. Allfällige Interessenkonflikte können somit auf Gesetzesebene angegangen werden. Weil der Ständerat einen Gegenvorschlag von Bundes- und Nationalrat abgelehnt hat, kommt die Initiative am 22. September ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.