Vernehmlassungsantwort «Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte» (Konzernverantwortung)

Im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung will der Bundesrat eine international abgestimmte Vorgehensweise verfolgen und hat dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

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Konzerne
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10 Oktober 2024
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Ausgangslage

In der Europäischen Union trat dieses Jahr das sogenannte Lieferkettengesetz in Kraft, welches Nachhaltigkeit in der Unternehmesführung verbessern will. Zur Verfolgung einer international abgestimmten Vorgehensweise sollen nun auch in der Schweiz entsprechende gesetzliche Änderungen, insb. im Obligationenrecht (OR), vorgenommen werden. Dazu hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, an dem sich StopArmut beteiligte. Wir positionieren uns wie folgt zur Vorlage:

In Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards ist es unerlässlich, dass die Schweiz umfassende und verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen einführt, flankiert von wirksamen Durchsetzungsmechanismen.

Reine Berichterstattungspflichten zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards unzureichend

Dies forderte StopArmut bereits 2020 als Koalitionspartnerin der Konzernverantwortungsinitiative. Damals setzte sich in der parlamentarischen Debatte zur Initiative ein indirekter Gegenvorschlag durch, der primär auf Berichterstattungspflichten setzte, ergänzt mit vereinzelten Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien, diese allerdings ohne jegliche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung. Diesen Gegenvorschlag haben wir schon 2020 als ungenügend kritisiert, weil reine Berichterstattungspflichten nicht unbedingt dazu führen, dass Unternehmen die Respektierung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Geschäftstätigkeit verbessern oder ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Die Konzernverantwortungsinitiative wurde dann zwar von der Stimmbevölkerung angenommen, scheiterte jedoch am Ständemehr, wodurch der indirekte Gegenvorschlag 2022 in Kraft trat.

Auf der Grundlage der Erkenntnis, dass reine Berichterstattungspflichten zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards für Unternehmen nicht unbedingt zu einer Verbesserung führen, erarbeitete die EU schliesslich die Konzernverantwortungsrichtlinie (CSDDD), die am 24. Mai 2024 final verabschiedet wurde. Die CSDDD beinhaltet umfassende Sorgfaltspflichten für Unternehmen sowie griffige Sanktionsmassnahmen.

International abgestimmte Vorgehensweise in der nachhaltigen Unternehmensführung

Der Bundesrat betonte, im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung eine international abgestimmte Vorgehensweise zu verfolgen. StopArmut unterstütz dieses Bestreben ausdrücklich. Die im Obligationenrecht geplanten Änderungen tragen wesentlich zur Erhöhung der Transparenz, Verbindlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichterstattung bei. So wird die Eintrittsschwelle für die Berichterstattungspflicht gesenkt, es werden umfassende Vorgaben zum Inhalt der Berichte festgelegt, die «comply or explain»-Regelung fällt weg und die verbindliche Überprüfung der Berichte wird geregelt.

Forderung umfassender Sorgfaltspflichten und Durchsetzungsmechanismen

Wir sind jedoch überzeugt, dass neben der Weiterentwicklung der Berichterstattungspflichten, wie sie im EU-Recht seit 2022 in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt sind, auch die umfassenden Sorgfaltspflichten und Durchsetzungsmechanismen der CSDDD übernommen werden müssen. Schweizer Grossunternehmen sollen ebenso wie ihre europäischen Konkurrenten verpflichtet werden, weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Geschäftspraktiken zu respektieren und im Falle von Verstössen zur Rechenschaft gezogen werden können. Um diese parallele Rechtslage zu schaffen, fordern wir den Bundesrat auf, die notwendigen rechtlichen Anpassungen unverzüglich voranzutreiben und weitere Verzögerungen zu vermeiden.

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